Was ist im Todesfalle zu tun?

Der Tod der versicherten Person ist unverzüglich telefonisch, per Fax, per E-Mail oder schriftlich dem Versicherer zu melden. Folgende Unterlagen sind dem Versicherer einzureichen:

  • Versicherungsschein
  • amtliche Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie über Alter und Geburtsort)
  • ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis (über die Todesursache, Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt hat)

Verjährung:

Der Anspruch auf Leistung aus dem Lebensversicherungsvertrag ist nach fünf Jahren verjährt. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in welchem die Leistung hätte verlangt werden können.

Allerdings muss der Versicherungsnehmer den Anspruch auf die Leistung innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht haben. Ansonsten ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Die Frist beginnt erst dann, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den Anspruch auf die Versicherungsleistung schriftlich abgelehnt hat. Die Versicherungsgesellschaft muss den Versicherungsnehmer außerdem über die Rechtsfolgen, welche mit dem Ablauf der Frist verbunden sind, informieren.